Sponsoring-Leitlinien der AET
Die der AET gestellten Sponsoring-Anfragen werden nach genau festgelegten internen Regeln und unter Berücksichtigung konstant geprüfter und aktualisierter Leitlinien beurteilt.
Im Allgemeinen unterstützt die AET einzelne Veranstaltungen, die in Orten abgehalten werden, in denen das Unternehmen den Grossteil seiner Tätigkeit durchführt, oder die den gesamten Kanton betreffen.
Die AET unterstützt keine jährlich stattfindenden Aktivitäten von Verbänden über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
Bei der Entscheidung über eine Sponsoring-Unterstützung werden weder Anfragen berücksichtigt, die sich an mehrere potenzielle Sponsoren richten, noch Anfragen für profitorientierte Veranstaltungen.
Alle eingehenden Sponsoring-Anfragen werden von der Pressestelle erfasst und gemäss der internen Regelung zweimal monatlich geprüft. Aus diesem Grund werden die interessierten Körperschaften gebeten, Sponsoring-Anfragen mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung einzureichen, damit die Prüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann.
Die AET kommt einer Sponsoring-Anfrage unter der Voraussetzung nach, dass ihre Eigenschaft als Sponsor der Veranstaltung auf folgende Weise kenntlich gemacht wird: mittels Veröffentlichung ihres Logos auf Kommunikationsmaterialien der Veranstaltung, unter anderem auf Ausdrucken, Plakaten und Werbebannern, die vor und während der Veranstaltung aufgestellt werden, sowie auf der Webseite, sofern vorhanden.